Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz/ Separatwachdienst versehen ihren Dienst regelmäßig an einem fest zugewiesenen Objekt. Zu den durchgeführten Tätigkeiten gehört die Zugangs- und Besucherkontrolle, Streifengänge auf dem Gelände, Kontrollen der Außenhaut und der Gebäude.

 

 
 

Sicherheitsmitarbeiter, die im Revierdienst tätig sind, kontrollieren eine unbestimmte Anzahl von Objekten. Sie sind in der Regel mit einem Fahrzeug unterwegs und überprüfen, ob die Objekte ordnungsgemäß gesichert sind bzw. nehmen den Schließdienst selbst vor. Im Fall eines Alarms führen Sie die Intervention und Alarmvorprüfung und führen die erforderlichen Maßnahmen durch.

 

 
 

Doormen und Kaufhausdetektive sorgen durch ihre Gegenwart für Abschreckung oder überwachen das Warenangebot des Handels verdeckt. Sie stellen Kaufhausdiebe und übergeben sie der Polizei. Dadurch verringern sie Inventurdifferenzen des Handels und entlasten ehrliche Kunden.

 

 
 

Bei der Bewachung von Bundeswehrliegenschaften handelt es sich um eine spezielle Form des Objektschutzes. Die Mitarbeiter unterliegen dem Gesetz über die Ausübung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen (UZwGBw).

 

 
 

Auf der Grundlage des Atomgesetzes nehmen Sicherheitsmitarbeiter die durch das Gesetz vom Betreiber einer kerntechnischen Anlage geforderten Sicherungsmaßnahmen wahr. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form des Objektschutzdienstes, die eine besondere Qualifikation erfordert und regelmäßig bewaffnet durchgeführt wird.

 

 
 

Sicherheitsmitarbeiter im Öffentlichen Personenverkehr kommen sowohl bei der Sicherung von Gleis- und Bahnhofanlagen als auch in den Fahrzeugen zum Einsatz. Ihre Aufgabe umfasst den Schutz der Fahrgäste, die Einnahmensicherung und den Schutz von Fahrzeugen und Anlagen der Betreiber.

 

 
 

Die Tätigkeit von Sicherheitsunternahmen bei Veranstaltungen wird in die Bereiche Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen und Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) unterteilt.

 

 
 

Sicherheitsmitarbeiten beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften sind für Kommunen oder andere öffentliche Auftraggeber tätig. Es handelt sich um eine erweiterte Form des Objektschutzes. Die zusätzlichen Aufgaben sind bei dieser Tätigkeit äußerst vielschichtig.

 

 

Personenschutz

ist die Gesamtheit aller notwendigen Schutzmaßnahmen, die zur Vermeidung, Verhinderung, zum Ausschluss oder zur Abwehr von Angriffen auf Leib und Leben im Zusammenhang mit einer oder mehreren Schutzpersonen ergriffen werden.

 

 

 

Geld- und Werttransport

 

 

Unter Geld- und Werttransport ist der idR bewaffnet durchgeführte gewerbsmäßige Transport in Spezialgeldtransportfahrzeugen von Geldern inklusive Sorten und sonstigen Valoren, also sonstigen Zahlungsmitteln, insbesondere Barschecks, EC-Karten, Kreditkarten sowie Werten, bei denen ein Überfallrisiko nach der gemäß Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung besteht, gemeint.

Der Geld- und Werttransport muss in öffentlich zugänglichen Bereichen grundsätzlich mit 3 Beschäftigten (3-Mann-Logistik) durchgeführt werden (Fahrer, Bote und Sicherer ohne Transport- und Botentätigkeit). Bei der Durchführung von Geld- und Werttransporten ist sicherzustellen, dass während des gesamten Transportverlaufs mindestens 1 Beschäftigter im Fahrzeug verbleibt. Auf den Sicherer kann verzichtet werden, wenn vom Boten alternativ nach Arbeitsplatzgefährdungsbeurteilung des Unternehmers eine technische Transportsicherung zur Reduzierung des Anreizes zu Überfällen im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen eingesetzt wird (2-Mann-Logistik). In Ausnahmefällen und nur mit ausdrücklicher, zeitlich befristeter Ausnahmegenehmigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers kann ein Geld- und Werttransport mit einem Beschäftigten durchgeführt werden (1-Mann-Logistik), soweit Fahrzeug und Wertbehältnis mit kombinierter IBNS-Technologie ausgestattet ist.